Die Qualitätssicherung bzw. das Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung beruht „auf mehreren gesetz- bzw. normgebenden Regelkreisen“, schreibt die Bundesärztekammer. Klingt komplex – und das ist es auch. Grob skizziert: Die Qualitätssicherung ist im Grundsatz im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgeschrieben. Die Details dazu regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien. Zuständig für die Überprüfung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sind im Wesentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Qualitätssicherung bedeutet dabei nicht, dass sich Prüfer in einer Praxis tagelang direkt neben den Arzt stellen und ihm bei der Behandlung zusehen. Möglich sind aber Praxisbegehungen und Hygienekontrollen.
Diese verstärkten Forderungen der Kassenärztliche Vereinigung und der Berufsgenossenschaft nach Zertifizierung der Praxen wird in Zukunft die Arztpraxen in zwei Lager, die mit und die ohne Zertifizierung, unterteilen.
Mit unserem Leistungsportfolio bieten wir Ihnen die Möglichkeit, binnen drei Monaten, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU, des Bundes oder des Landes, die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und die MAAS-BGW-Zertifizierung (qu.int.as®-Zertifizierung) für Ihre gesamte Praxis zu erlangen. Unsere Philosophie ist dabei, Ihnen nicht eine Musterdokumentation über zu stülpen, sondern praxisindividuell die Effizienz Ihrer Abläufe zu verbessern.
Die Dokumentationserstellung erfolgt dabei, anders als bei anderen Anbietern, unmittelbar durch unser Haus.
Vorteile für Ihre Praxis:
Unser Leistungsangebot im Bereich Humanmedizin umfasst:
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Ein erster Einstieg in die Aufgabenstellung bietet der BGW Check Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis.
Förderungsmöglichkeiten:
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Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen im Bereich Humanmedizin benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.