Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Qualitätsberichte geben einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen (§ 136b Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Diese verstärkten Forderungen des Gesetzgebers kann zusätzlich durch eine Zertifizierung sinnvoll ergänzt werden.
Mit unserem Leistungsportfolio bieten wir Ihnen die Möglichkeit, binnen eines Jahres, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU, des Bundes oder des Landes, die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und die MAAS-BGW-Zertifizierung (qu.int.as®-Zertifizierung) für Ihre gesamte Klinik zu erlangen. Unsere Philosophie ist dabei, Ihnen nicht eine Musterdokumentation über zu stülpen, sondern klinikindividuell die Effizienz Ihrer Abläufe zu verbessern.
Die Dokumentationserstellung erfolgt dabei, anders als bei anderen Anbietern, unmittelbar durch unser Haus.
Vorteile für Ihre Praxis:
Unser Leistungsangebot im Bereich Kliniken umfasst:
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Ein erster Einstieg in die Aufgabenstellung bietet der BGW Check Gefährdungsbeurteilung in Kliniken.
Förderungsmöglichkeiten:
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Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen im Bereich Kliniken benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.