Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer haben die "Grundsätze der Qualitätsförderung in der zahnmedizinischen Versorgung" in einem aktualisierten Positionspapier veröffentlicht. Es zeigt verschiedene Strategien zur Verbesserung der Qualität in unterschiedlichen Gebieten auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.
Die Qualitätssicherung ist im Grundsatz im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgeschrieben. Die Details dazu regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien. Zuständig für die Überprüfung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sind im Wesentlichen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Qualitätssicherung bedeutet dabei nicht, dass sich Prüfer in einer Praxis tagelang direkt neben den Zahnarzt stellen und ihm bei der Behandlung zusehen. Möglich sind aber Praxisbegehungen und Hygienekontrollen.
Diese verstärkten Forderungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Berufsgenossenschaft nach Zertifizierung der Zahnarztpraxen wird in Zukunft die Zahnarztpraxen in zwei Lager, die mit und die ohne Zertifizierung, unterteilen.
Mit unserem Leistungsportfolio bieten wir Ihnen die Möglichkeit, binnen drei Monaten, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU, des Bundes oder des Landes, die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und die MAAS-BGW-Zertifizierung (qu.int.as®-Zertifizierung) für Ihre gesamte Zahnarztpraxis zu erlangen. Unsere Philosophie ist dabei, Ihnen nicht eine Musterdokumentation über zu stülpen, sondern praxisindividuell die Effizienz Ihrer Abläufe zu verbessern.
Die Dokumentationserstellung erfolgt dabei, anders als bei anderen Anbietern, unmittelbar durch unser Haus.
Vorteile für Ihre Praxis:
Unser Leistungsangebot im Bereich Zahnmedizin umfasst:
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Ein erster Einstieg in die Aufgabenstellung bietet der BGW Check Gefährdungsbeurteilung in der Zahnmedizin.
Förderungsmöglichkeiten:
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Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen im Bereich Zahnmedizin benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.