In Deutschland besteht ab November 2017 die Möglichkeit an diesem Programm teilzunehmen und die nicht rückzahlungspflichtigen Förderungen zu beantragen.
Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch plus befasst sich im Rahmen der digitalen Arbeitswelt mit folgenden Fragestellungen:
Es werden Beratungen gefördert, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse unterstützen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen, unter Beteiligung der Beschäftigten und auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
*)Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) unberücksichtigt, Teilzeitkräfte sind anteilig hinzuzurechnen.
Die nicht rückzahlungspflichtige Förderung umfasst 10 bis 12 Beratungstage bei einem Beraterhonorar von € 1.000,00 pro Beratertag. Die Förderquote beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Somit ergeben sich Zuschüsse von € 8.000,00 bis zu € 9.600,00. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm unternehmensWert:Mensch plus haben, sprechen Sie uns bitte an.