In Deutschland besteht seit 2015 die bewährte Möglichkeit folgende nicht rückzahlungspflichtige Förderungen zu beantragen.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, erhalten bis zu 80 Prozent nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung (€ 8.000,00), Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent (€ 5.000,00). Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal € 1.000,00 pro Beratungstag kosten.
*)Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) unberücksichtigt, Teilzeitkräfte sind anteilig hinzuzurechnen.
Es gibt vier zentrale Handlungsfelder, die vom Programm unternehmensWert:Mensch gefördert werden:
Wir sind in allen vier Handlungsfeldern autorisiert.
Insgesamt gibt es 2.000 autorisierte Prozessberater / -innen wovon nur 290 Prozessberater / -innen in allen vier Handlungsfelder autorisiert sind.
Ein Beispiel zum Zuschuss einer Praxisoptimierung:
(Dateilink)
Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm unternehmensWert:Mensch haben, sprechen Sie uns bitte an.